Hier finden sie die am häufigsten gestellten Fragen zu den Themen Fliesen, Badsanierung, Renovierung und Neubau
Selbstverständlich ist ein Kostenvoranschlag möglich! Nach der Kontaktaufnahme, besichtigen wir gerne Ihr Bauvorhaben. Sie erhalten im Anschluss ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Ja! Bei Handwerkerleistungen im Privathaushalt können Sie 20% des Arbeitslohnes und der Fahrtkosten in Ihrer Einkommensteuererklärung als direkte Steuerermäßigung absetzen.
Diese Kosten werden in unseren Rechnungen stets gesondert ausgewiesen, damit Sie es bei der Steuererklärung leicht haben.
Als Vermieter können Sie die Kosten für die Renovierung voll als Ausgabe gegenrechnen.
Für die Auswahl der passenden Fliesen, Platten, Naturstein oder Mosaik haben viele Aussteller als Partner. Unten stehend finden Sie die Verlinkungen zu den jeweiligen Internetseiten:
Die Zahlung der Rechnung wird bei größeren Bauvorhaben in der Regel von uns aufgeteilt. Die Bezahlung der Fliesen erfolgt nach Lieferung selbiger. Anschließend folgen Teilrechnungen nach erfolgtem Baufortschritt.
Das heisst Sie Bezahlen erst wenn die jeweilige Leistung auch gemacht wurde.
In Abspache mit uns können Sie den Kauf der Fliesen auch selbst in die Hand nehmen. Bei der Bauchemie für die Verlegung der Fliesen verwenden wir aber ausschließlich unsere bewährten Produkte, um einen hochwertigen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Ja! Für komplizierte Bauvorhaben und Projekte steht uns ein staatlich geprüfter Bautechniker mit Rat und Tat zur Seite.